Im Herbst beginnt die Heizperiode
Vermieter sollten bei sinkenden Temperaturen rechtzeitig die Heizung hochfahren. Die Temperatur in einer Mietswohnung darf nicht länger als drei Tage auf durchschnittlich 16 Grad sinken. Tagsüber muss ein Mieter seine Wohnung auf mindestens 20 Grad heizen können. Nachts darf der Vermieter die Temperatur bis zu 16 Grad runterfahren. Für die Heizperiode gibt es keine gesetzliche Vorgabe, aber üblicherweise beginnt sie am 1. Oktober